Gesetzliche Jahresüberprüfungen aller Kühlanlagen

Kälteanlagen müssen gemäß § 22 der Kälteanlagenverordnung bei größeren Betriebsstörungen, größeren Instandsetzungen sowie wesentlichen Änderungen der Anlage, jedenfalls aber in Zeitabständen von höchstens einem Jahr, einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit unterzogen werden.
